Kapitalmarktrechtliche und aufsichtsrechtliche Pflichten bei der Berührung von Schwellenwerten
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Die Regelungen zur Beteiligungstransparenz unterlagen in den letzten Jahren erheblichen Änderungen und Erweiterungen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit gesetzesübergreifend mit verschiedenen Pflichten, die beim Erwerb von Beteiligungen entstehen. Die kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten der §§ 21 ff. WpHG, das Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG sowie die aufsichtsrechtlichen Anzeigepflichten gemäß §§ 2c, 24 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 13 KWG werden einer systematischen Untersuchung unterzogen und im Hinblick auf die bestehenden Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede miteinander verglichen. Ausgangspunkt ist dabei die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte Pflicht des Inhabers einer wesentlichen Beteiligung nach § 27a WpHG.