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Die Haftung des Managements für Marktmanipulationen

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Das Erscheinungsbild des Wertpapierhandels hat sich im Laufe der Jahrhunderte stark gewandelt. Gleichwohl sind Marktmanipulationen ein stetiger Teil dieses Bildes gewesen. Ob im Falle des Marktzusammenbruchs an der Amsterdamer Börse im 16. Jahrhundert, des South Sea Bubble im Jahre 1720 in Großbritannien oder der US-amerikanischen Börsen im Jahre 1929: Börsenkursmanipulationen waren stets mitverantwortlich für diese folgeschweren Marktstörungen. Auch für den Niedergang der europäischen und der amerikanischen Aktienmärkte während der letzten Jahre werden Manipulationen der Börsenkursbildung in Form fehlerhafter, schönfärbender Unternehmenspublikationen verantwortlich gemacht. Die Börsenkrisen haben inzwischen die Gerichtssäle erreicht. Die Kläger, die sich für ihre an der Börse erlittenen Verluste beim Unternehmensmanagement schadlos halten wollten, sahen sich jedoch bisher enttäuscht. So wurden im Verlaufe der Gerichtsverfahren schnell die Grenzen unseres Haftungsrechts offenbar. Ziel der Untersuchung ist es, die Fehlregulierungen in unserem Haftungsrecht aufzudecken. Dort, wo nicht hinnehmbare Schutzlücken bei der Management- Haftung gegenüber den Anlegern für fehlerhafte Kapitalmarktpublikationen zu Tage treten, werden Vorschläge für eine Verbesserung des vorgefundenen Rechtszustandes gemacht. Die Haftung für unrichtige pflichtige Ad-hoc-Publikationen steht hierbei im Mittelpunkt der Untersuchung.

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Die Haftung des Managements für Marktmanipulationen, Volker Geisel

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2012
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