Der Begriff Person bei Kant und neurologische Erkenntnisse
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Der Autor behandelt die Frage, ob moralisches Gesetz und Freiheit, die maßgebenden Kriterien des Begriffes Person bei Kant, durch die aktuellen neurologischen Erkenntnisse bestätigt werden. Die Erörterung des moralischen Gesetzes kommt zu dem Ergebnis, dass der von Kant als moralisches Gesetz formulierte kategorische Imperativ in die Form des Gesetzes und eine Anweisung zum Handeln in der Sinnenwelt aufzuspalten ist, weil Kant diese Anweisung als a priori vorliegend nicht überzeugend begründet. Dies bestätigen die für den naturwissenschaftlichen Laien zur Verfügung stehenden neurologischen Erkenntnisse: Das moralische Gesetz als Form kann der genetisch vorgegebenen Fähigkeit des Menschen, moralisches Handeln zu lernen, zugeordnet werden; moralisches Handeln muss aber gelernt werden, die Handlungsanweisung des kategorischen Imperativ besteht deshalb nicht a priori im Sinne von Kant. Nicht so ungewöhnlich ist das Ergebnis der Erörterung des Begriffes Freiheit: Die Fähigkeit des Menschen, spekulativ abstrakte Gesetze in seine Willensbildung einzubeziehen, umfasst den Begriff Freiheit bei Kant; mit Kant ist aber davon auszugehen, dass Handeln in der sinnlichen Welt determiniert ist.