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Einfluss der europäischen Diskriminierungsverbote auf die Sozialauswahl der betriebsbedingten Kündigung

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Die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in Form des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat bereits im Vorfeld zu zahlreichen und lebhaften Diskussionen geführt, die bis zum jetzigen Zeitpunkt anhalten. Eine zentrale Fragestellung ist hierbei das Verhältnis der Diskriminierungsverbote zum arbeitsrechtlichen Bestandsschutz. Gerade im Bereich der betriebsbedingten Kündigung und der damit vorzunehmenden Sozialauswahl ergeben sich durch die Umsetzung der europäischen Richtlinien zahlreiche Rechtsunsicherheiten. Vor allem die dem geltenden Bestandsschutzrecht immanente Tendenz der Erhöhung des Schutzes mit dem Lebensalter hat dazu geführt, dass sich die Sozialauswahl zu einem der umstrittensten Gebiete des Diskriminierungsschutzes in Deutschland entwickelt hat. Das BAG hat zwar mit einigen grundlegenden Entscheidungen für etwas mehr Rechtssicherheit in Teilbereichen gesorgt. Fraglich ist jedoch weiterhin, ob die Rechtsprechung des BAG und die gesetzlich verankerten Kriterien der Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG im Einklang mit den europäischen Richtlinien stehen oder vielmehr als europarechtswidrig einzustufen sind. Es soll daher in dem vorliegenden Band untersucht werden, ob die soziale Auswahl den europäischen Antidiskriminierungsvorgaben entspricht bzw. entsprechen kann. Andernfalls würde ein Verstoß gegen das europäische Recht vorliegen. Dem Gemeinschaftsgrundrecht entgegenstehende nationale Normen hat der EuGH in Deutschland zuletzt mit seinen für Aufsehen erregenden Entscheidungen „Mangold“ (§ 14 Abs. 3 S. 4 TzBfG a. F.) und „Kücükdeveci“ (§ 622 Abs. 2 S. 2 BGB) aus dem Weg geräumt.

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2011

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