Das Gendiagnostikgesetz
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Durch die Entschlüsselung des menschlichen Genoms im Jahre 2001 wurden folgende Fragen neu aufgeworfen: Was kann ich durch eine genetische Untersuchung wissen? Was will ich wissen und was will ich nicht wissen? Und von besonderer Brisanz ist die Frage: Was dürfen Dritte wie Arbeit- und Versicherungsgeber wissen? Das Anfang 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz ist der Versuch, die Sorgen aller Menschen, die sich in der Betroffenheit ihrer Grundrechte äußerte, nämlich die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Nichtwissen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben und das Diskriminierungsverbot, zu nehmen. Inwieweit dies gelungen ist, wird in dieser Arbeit schwerpunktmäßig untersucht.