Die Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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Seitdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2001 die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als rechtsfähig anerkannte, stritten Rechtspraxis und Rechtswissenschaft um die Frage, ob ihr damit zugleich die Grundbuchfähigkeit zuzugestehen ist, ob die Gesellschaft also selbst als Inhaberin von Grundstücksrechten im Grundbuch eingetragen werden kann. Der Gesetzgeber hat diese Frage im Jahr 2009 schliesslich mit dem Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) positiv beantwortet. Dabei wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der Grundbuchordnung und der Grundbuchverfügung Bestimmungen getroffen, die der Umsetzung zentraler Aspekte der Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in formelles Recht dienen. Im Zentrum des Werks stehen die Darstellung und kritische Analyse dieser Gesetzgebung, immer auch unter Rückgriff auf einen Vergleich zur vormals bestehenden Rechtslage. Hierdurch wird der Leser in die Lage versetzt, sich selbst ein Bild davon zu verschaffen, ob dem Gesetzgeber sein Unterfangen gelungen ist, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Grundbuchfähigkeit zu verhelfen. Besonderen Schwerpunkt legt das Werk dabei auf drei Fragestellungen: Wie ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch als Berechtigte einzutragen? Wie kann ein Verkehrsschutz beim Erwerb von einer grundbesitzenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewährleistet werden? Wie ist der dem Grundbuchamt gegenüber ggf. erforderliche Nachweis für Existenz, Identität, Gesellschafterbestand und Vertretungsverhältnisse einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu führen?