Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung: Fresh Start oder „bürgerlicher Tod“?
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Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung wurde in Deutschland erstmals ein - aus Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren bestehendes - gesetzliches Prozedere zur Entschuldung natürlicher Personen eingeführt. Am Anfang aller Überlegungen stand die Idee, „unverschuldet in Not geratene“ Personen aus „lebenslanger hoffnungsloser Verschuldung“ zu befreien. Hinzu traten jedoch - mindestens gleichrangig - ökonomische Erwägungen, beispielsweise das erklärte Ziel des Gesetzgebers, die betroffenen Schuldner aus der Erwerbslosigkeit, der Schwarzarbeit oder sonstigen Formen der Schattenwirtschaft zurück in eine legale Erwerbstätigkeit zu führen. Der Verfasser geht in seiner normativ-analytischen Untersuchung der Frage nach, ob Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung in ihrer derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung zum angestrebten fresh start oder gar zum exakten Gegenteil, dem „bürgerlichen Tod“, führen. Hierbei steht „Privatinsolvenz“ als Oberbegriff für Verbraucherinsolvenz- und Regelinsolvenzverfahren natürlicher Personen. Es waren unerwartete Beobachtungen in der Praxis der Rechtsanwendung, die den Verfasser - vormals Gründer und Leiter der Insolvenzabteilung eines bundesweit tätigen Kreditinstituts - zu dieser Untersuchung veranlassten. Legen wirklich - wie oft kolportiert - 90% aller Schuldner einen sog. Nullplan vor? Waren die Forderungen der Insolvenzgläubiger tatsächlich bereits „wertlos“, bevor der Schuldner das gesetzliche Entschuldungsverfahren eingeleitet hat? Wird der Schritt von der Verschuldung zur Überschuldung in der Regel durch „kritische Lebensereignisse“ ausgelöst? Oder verhalten Insolvenzschuldner sich gar „gläubigerfreundlich“, um die „Rechtswohltat Restschuldbefreiung“ zu erhalten? Viel Halbwissen bezüglich der Rechtsmaterie Insolvenzrecht, die vornehmlich einem engen Kreis von Spezialisten vorbehalten blieb, eröffnete ein spannendes Forschungsfeld.