Acting in Concert im Rahmen der Offenlegungs- und Angebotspflicht
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Gegenstand dieser rechtsvergleichenden Arbeit ist das überwiegend als «Acting in Concert» bezeichnete Zusammenwirken von Aktionären in Bezug auf börsennotierte Gesellschaften. Dabei werden die im deutschen und schweizerischen Kapitalmarktrecht im Bereich der Offenlegungs- sowie der Angebotspflicht zur Erfassung derartiger Verhaltensweisen bestehenden Vorschriften beleuchtet. Die Leistungsfähigkeit eines Finanzmarktes hängt entscheidend vom Vertrauen der privaten und institutionellen Investoren in die Märkte ab. Nur wenn ihr Vertrauen besteht und erhalten bleibt, können die Finanzmärkte ihre wichtigen volkswirtschaftlichen Funktionen erfüllen. Besondere Bedeutung kommt aus diesem Grund der Schaffung von Transparenz zu. Die Untersuchung widmet sich im Kern der Frage, wie diese in beiden Rechtsordnungen realisiert wird und wo die Grenzen zwischen einem lediglich «geschickten» und noch legalen Annähern an eine Zielgesellschaft einerseits und einem für die Auslösung der Melde- bzw. Angebotspflicht relevanten abgestimmten Verhalten von Aktionären andererseits zu ziehen sind.