Asymmetrische Konflikte
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Die Konflikte im Irak und Afghanistan haben Politik, Medien und Teile der juristischen Fachliteratur regelmäßig dazu veranlasst, eine fundamentale Änderung das Erscheinungsbildes des Krieges zu konstatierten: weg von den symmetrischen Staatenkriegen hin zu asymmetrischen Konflikten zwischen Staaten und nichtstaatlichen Akteuren, wie etwa Terroristen, privaten Militärunternehmen (PMCs) oder Warlords. Vor diesem Hintergrund wird grundlegende Kritik am humanitären Kriegsvölkerrecht und völkerrechtlichen Gewaltverbot dahingehend geäußert, dass diese keinen zeitgemäßen und sachgerechten Rechtsrahmen für asymmetrische Konflikte bieten. Dies gelte etwa für den Status nichtstaatlicher Kämpfer, die Zulässigkeit präventiver Selbstverteidigung und „Targeted Killings“ durch Drohnenangriffe oder den Einsatzes von privaten Militärunternehmen (PMCs). Der Autor legt jedoch anschaulich in einer historischen, politischen und gesellschaftlichen Analyse der asymmetrischen Konflikte dar, dass diese pauschalen Feststellungen bei näherer Betrachtung nicht zutreffen. Es handelt sich dabei um eine vielmehr seit jeher in verschiedensten Ausprägungen auftretende Kriegsform. Diese Vielschichtigkeit ebenso wie das komplexe und historisch gewachsene Völkerrecht muss stets beachtet werden. Die Anwendung des geltenden ius ad bellum und ius in bello stellt sich für die weit überwiegende Zahl von asymmetrischen Konfliktkonstellationen dann als weit weniger problematisch dar, als vielfach angenommen. Die in wenigen Einzelfällen scheinbar bestehenden Unklarheiten beider Rechtsanwendungen sind dabei in der Regel bereits Gegenstand der Spruchpraxis internationaler Gerichte oder Revisionstendenzen geworden. In Zukunft ist von einer Verfestigung bestehender Staatenpraxis und von einer Beschleunigung etwaiger Revisionstendenzen im Umgang mit asymmetrischen Konflikten auszugehen.