Die Zulässigkeit von Streiks um firmenbezogene Tarifverträge gegenüber verbandsangehörigen Arbeitgebern
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Unter den Begriff „firmenbezogene“ Tarifverträge fallen nach der Definition des Autors zum einen Firmentarifverträge, also Tarifverträge zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einer Gewerkschaft; zum anderen Verbandstarifverträge zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband, welche sich nicht auf sämtliche Verbandsmitglieder beziehen, sondern nur für das Unternehmen oder den Betrieb eines Arbeitnehmerverbandsmitglieds abgeschlossen werden. Die Kontroverse um die Zulässigkeit von Streiks um firmenbezogene Tarifverträge gegenüber verbandsangehörigen Arbeitgebern bezieht sich in erster Linie auf Firmentarifverträge - hier liegt der Schwerpunkt der Untersuchung. Die Frage, ob Firmentarifverträge gegenüber verbandsangehörigen Arbeitgebern erkämpft werden können, ist seit jeher umstritten. Auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat die Diskussion nicht beendet. Der Autor stellt die widerstreitenden Positionen mit ihren Argumentationslinien dar und fügt weitere, wichtige Aspekte hinzu. Die Diskussion um die Zulässigkeit und Erzwingbarkeit firmenbezogener Verbandstarifverträge wird schon im Zusammenhang mit der erstgenannten Problematik relevant, da firmenbezogene Verbandstarifverträge von einigen Gegnern der Zulässigkeit von Streiks um Firmentarifverträge gegenüber verbandsangehörigen Arbeitgebern als Alternative zu Firmentarifverträgen genannt werden. Auch in diesem Zusammenhang arbeitet der Autor den Streitstand auf und entwirft eine eigene, den widerstreitenden Positionen Rechnung tragende Lösung.