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Der Ausgleichsstock in Nordrhein-Westfalen

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Die heutige Finanzsituation vieler Gemeinden ist besorgniserregend und reicht bis zur finanziellen Handlungsunfähigkeit. Doch dies ist kein Problem des 21. Jahrhunderts. Bereits ab der Zeit nach dem 2. Weltkrieg bis zur Wiedervereinigung gab es immer wieder Gemeinden, die mit besonderen Bedarfssituationen konfrontiert waren. Zur Lösung dieses Problems gab es damals als Teil des kommunalen Finanzausgleichs den sog. Ausgleichsstock. Durch diesen Notfallfonds konnten Gemeinden einerseits zusätzliche Mittel – die sog. Bedarfszuweisungen – erhalten, mussten sich andererseits aber auch besonderen Regelungen unterwerfen, die eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung zum Ziel hatten. Aufgrund der Parallele in der schwierigen gemeindlichen Haushaltslage damals und heute, werden die Regelung des Ausgleichsstocks und seine Erfolge sowie Misserfolge bei der Haushaltskonsolidierung näher in den Blick genommen. Dabei wird die Materie des Ausgleichsstocks erstmals vollumfänglich und strukturiert aufgearbeitet sowie seine Wirkungsweise und Bedeutung im kommunalen Finanzausgleich analysiert. In diesem Zusammenhang wird der Bereich der Gewährung von Bedarfszuweisungen zur Abdeckung von Rechnungsfehlbeträgen einer besonderen Betrachtung unterzogen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der sog. Soforthilfe und dem Stärkungspakt Stadtfinanzen in jüngster Vergangenheit erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um den heute verschuldeten Gemeinden zu helfen eine Haushaltskonsolidierung zu erreichen. In den nächsten Jahren werden die Bemühungen von Land und Gemeinden evaluiert und ggf. angepasst werden müssen. Die Ergebnisse dieser Arbeit können Anhaltspunkte liefern, wie das Ziel der Konsolidierung erreicht und vielleicht dauerhaft gehalten werden kann. Der Autor: Jan Huylmans, 2009 – 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; seit 2012 Rechtsreferendar am Landgericht Duisburg •

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2013

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