Verständigung zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigem
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Es gibt kaum ein Rechtsinstitut, das in seinen Grundlagen so umstritten und dennoch in der Praxis des Steuerverfahrens nicht mehr hinwegzudenken ist: die „tatsächliche Verständigung“. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen über den der Besteuerung zugrunde zu legenden Sachverhalt. Auf den ersten Blick scheint ein solcher „Vergleich“ zwischen den Beteiligten - gerade im Bereich des Steuerrechts - unzulässig zu sein. Die Untersuchung soll eine dogmatische Basis für den rechtlichen Umgang mit dem Rechtsinstitut der tatsächlichen Verständigung bilden. Die zum Teil unübersichtliche Meinungslage und uneinheitliche Rechtsprechung wird systematisch aufgearbeitet und zusammenfassend dargestellt; bekannte Probleme werden geordnet dargelegt und bislang nicht geklärte Aspekte diskutiert und erörtert. Maßgeblich ist dabei der Ansatz, dass es sich bei dem Gegenstand der tatsächlichen Verständigung um eine einvernehmliche Sachverhaltsfiktion handelt. Das methodische Instrument der Fiktion macht den Weg frei, um im Einzelfall zwischen dem maßgeblichen und dem tatsächlichen Sachverhalt zu unterscheiden. Auf dieser Grundlage können bestehende Streitfragen logisch durchdekliniert und gelöst werden.