Die Anerkennung der indigenen Justiz in Bolivien
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Die Studie beschäftigt sich mit dem aktuellen Thema der Pluralität in einer Verfassungsordnung. Sie zeigt die Verfassungsentwicklung in Bolivien hin zu einem egalitären Rechtspluralismus in der Verfassung von 2009, in der das indigene Recht auf Augenhöhe mit der staatlichen Justiz anerkannt wird. Die konkrete Ausgestaltung einer solchen interkulturellen Rechtsordnung und die daraus resultierenden Probleme sind Thema der Untersuchung. Die Verfassung geht von der Existenz 36 indigener Völker Boliviens aus. Trotz vieler Gemeinsamkeiten variiert die Ausübung der indigenen Justiz von Gemeinschaft zu Gemeinschaft. Bisher existieren allerdings erst zu wenigen dieser Gemeinschaften fundierte Studien. Es geht daher um eine exemplarische Darstellung der Grundzüge der indigenen Justiz, um die Schranken, die sich aus nationalem und internationalem Recht ergeben sowie um die Probleme bei der Umsetzung eines gleichrangigen Rechtspluralismus. Die Autorin konzentriert sich auf die Darstellung der aktuellen Verfassungs- und Gesetzeslage, ohne dabei die gesellschaftlichen Gegebenheiten aus den Augen zu verlieren. Bolivien befindet sich jedoch nach wie vor inmitten des Implementierungsprozesses der neuen Verfassung, so dass manche Entwicklungen erst im Nachhinein abschliessend beurteilt werden können. Das Werk erschliesst ein Thema, dem in der deutschen Rechtswissenschaft bisher kaum Beachtung geschenkt wurde und beschreitet damit Neuland. Die Problematik der Pluralität von Verfassungsordnungen findet sich in Deutschland und Europa sowohl in der nationalen Vielfalt der Rechtsordnungen innerhalb der Europäischen Union als auch in den kulturell-religiösen Unterschieden im Blick auf das Verhältnis von Islam, Scharia und rechtsstaatlich-demokratischer Verfassungsordnung.