Die Reichweite des Solidaritätsstreikrechts
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Das restriktive deutsche Arbeitskampfrecht ist in den letzten Jahren durch mehrere Entscheidungen des BAG und des EGMR in Bewegung geraten. Hierzu gehört auch die Entscheidung des BAG vom 19.6.2007 zum Solidaritäts- bzw. Unterstützungsstreik. Entgegen seiner bisherigen Entscheidungen aus den Jahren 1984 und 1988 soll ein solcher Streik nicht mehr „in der Regel“ rechtswidrig sondern „grundsätzlich zulässig“ sein. Die Anwendung dieser neuen Rechtsprechung in der Praxis ist daher mit großen Schwierigkeiten verbunden, wie nicht zuletzt die Auseinandersetzungen um die Rechtmäßigkeit der Fluglotsenstreiks offenbart haben. Gleichzeitig werden durch diese Entscheidung bisherige dogmatische Gewissheiten des Arbeitskampfrechts in Frage gestellt: Der Solidaritätsstreik wird als koalitionsspezifische Tätigkeit dem Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG unterstellt. In dieser Studie wird der für das deutsche Recht typische Tarifbezug des Arbeitskampfes unter Bezugnahme auf Art. 6 Nr. 4 ESC erneut in Frage gestellt.