Die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
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§ 310 Abs. 4 BGB nimmt „Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts“ pauschal vom Anwendungsbereich des AGB-Rechts aus. Ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt allerdings, dass sich Fallgruppen herausgebildet haben, in denen der Nichtanwendungsbefehl des § 310 Abs. 4 von den Gerichten deutlich eingeschränkt wird und das AGB-Recht zur Anwendung kommt. Der Autor analysiert diese Fallgruppen und die dahinterstehenden Wertungen. Dabei wird beleuchtet, ob die Bedingungen von Gesellschaftsverträgen überhaupt AGB im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB darstellen. Weiterhin erläutert er, was unter dem Merkmal „Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts“ zu verstehen ist und arbeitet heraus, unter welchen Voraussetzungen die Bereichsausnahme des § 310 Abs. 4 BGB teleologisch reduziert werden kann.