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Juristisches Begründen

Argumentations- und Prüfungstraining für ein zentrales Studienziel

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  • 160 pages
  • 6 hours of reading

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Das Buch soll den Irrtum beseitigen, das Jus-Studium habe etwas mit Auswendiglernen zu tun. Es geht vielmehr zentral um die Fähigkeit, Entscheidungen begründen zu können. Dazu muss man die Sach- und Regelungszusammenhänge verstanden haben. Hierzu gibt das Buch Anregungen, die von Beginn an verfolgt werden sollten: Wie gelangt man etwa von einer „Alltagsbegründung“ über eine Begründung „aus dem Rechtsgefühl heraus“ hin zu einer juristisch gehaltvollen und methodisch überzeugenden Begründung. Letzteres wird in der Praxis ständig für unbekannte und auch ungewohnte Situationen erwartet. Dafür ist es völlig sinnlos, z. B. die Judikatur oder ein Lehrbuch auswendig gelernt, aber nicht verstanden zu haben. Die Konzeption schließt auch die Frage ein: Was ist keine juristische Begründung. Daran kann Studierenden auch verdeutlicht werden, warum eine Klausurlösung mit „nicht genügend“ bewertet wird, „obwohl“ man doch „15 dicht beschriebene Seiten abgegeben“ hat.

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Juristisches Begründen, Otto Lagodny

Language
Released
2013
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(Paperback),
Book condition
Very Good
Price
€10.99

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Title
Juristisches Begründen
Subtitle
Argumentations- und Prüfungstraining für ein zentrales Studienziel
Language
German
Publisher
Nomos
Released
2013
Format
Paperback
Pages
160
ISBN10
3708910362
ISBN13
9783708910369
Series
Description
Das Buch soll den Irrtum beseitigen, das Jus-Studium habe etwas mit Auswendiglernen zu tun. Es geht vielmehr zentral um die Fähigkeit, Entscheidungen begründen zu können. Dazu muss man die Sach- und Regelungszusammenhänge verstanden haben. Hierzu gibt das Buch Anregungen, die von Beginn an verfolgt werden sollten: Wie gelangt man etwa von einer „Alltagsbegründung“ über eine Begründung „aus dem Rechtsgefühl heraus“ hin zu einer juristisch gehaltvollen und methodisch überzeugenden Begründung. Letzteres wird in der Praxis ständig für unbekannte und auch ungewohnte Situationen erwartet. Dafür ist es völlig sinnlos, z. B. die Judikatur oder ein Lehrbuch auswendig gelernt, aber nicht verstanden zu haben. Die Konzeption schließt auch die Frage ein: Was ist keine juristische Begründung. Daran kann Studierenden auch verdeutlicht werden, warum eine Klausurlösung mit „nicht genügend“ bewertet wird, „obwohl“ man doch „15 dicht beschriebene Seiten abgegeben“ hat.