Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen
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Im Zuge des ersten Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 19.08.2007 machte der Bundesgesetzgeber den Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet von dem vorherigen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse abhängig. Ziel dieser Novellierung ist es, die Integration von Migranten in Ergänzung zu den Integrationskursen ergebnisorientiert zu fördern und Zwangsverheiratungen zu bekämpfen. Gegen diese Vorschrift wurde im Rahmen der parlamentarischen Diskussionen und in der rechtswissenschaftlichen Literatur erhebliche Bedenken angemeldet. So führe die Regelung in erheblichem Maße zu Spannungslagen mit dem Grundrecht auf Ehe und Familie. Dies gelte insbesondere dann, wenn ein Spracherwerb im Ausland aus verschiedenen Gründen auf absehbare Zeit ausscheide. Daneben könne die Regelung als Integrationsbedingung nicht auf die Familienzusammenführungsrichtlinie gestützt werden, die nur Integrationsmaßnahmen zuließe. Aus diesem Grund ist mehrfach durch verschiedene Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag versucht worden, die Regelung abzuschaffen. Sie ist zudem Gegenstand eines derzeit vom Verwaltungsgericht Berlin angestrengten Vorabentscheidungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union. Der Verfasser untersucht die gegenständliche Norm in insgesamt sieben Kapiteln. Während das erste Kapitel der allgemeinen Einführung in die Thematik dient, untersucht er im zweiten Kapitel die beiden gesetzlichen Ziele des Sprachnachweises in sozialwissenschaftlicher Hinsicht. Dabei bezieht er aktuelle sozialwissenschaftliche Studien zum derzeitigen Integrationsstand von Migranten, der Wirksamkeit der Integrationskurse im Bundesgebiet sowie den Ursachen und dem Ausmaß von Zwangsverheiratungen in seine Überlegungen ein. Hieran anschließend befasst er sich im dritten Kapitel mit den tatsächlichen Auswirkungen und Problemen des Sprachnachweises in der Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis. In den folgenden Kapiteln beleuchtet er den Sprachnachweis auf seine Vereinbarkeit mit dem nationalen Verfassungsrecht sowie auf dessen Übereinstimmung mit dem geltenden Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht. Dabei schenkt er den Bezügen des Themas zum Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Union und der Türkei besonderes Augenmerk. In den Schlussbetrachtungen des letzten Abschnittes fasst er die gefundenen Ergebnisse zusammen und nimmt unter Einbeziehung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung einen Ausblick vor, ob der Sprachnachweis rechtlich und politisch haltbar bleibt.