Die Anrechnungslösung des § 19 Abs. 4 GmbHG
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Mit dem § 19 Abs. 4 GmbHG wollte der Gesetzgeber die nach alter Rechtslage als »drakonisch« bezeichneten Rechtsfolgen verdeckter Sacheinlagen entschärfen. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) schuf mit dem § 19 Abs. 4 GmbHG eine neue Rechtsfolgenregelung, die auf den ersten Blick als »goldener Wurf« erschien, um die seit Jahren bestehenden Probleme zu lösen. Auf den zweiten Blick offenbaren sich allerdings erhebliche Probleme, die nicht nur die dogmatische Konstruktion der sogenannten »Anrechnung« betreffen, sondern vor allem auch die Sonderfälle der sogenannten verdeckten gemischten Sacheinlage. Diese Probleme löst die Arbeit auf der Grundlage eines praktisch tragfähigen, dogmatisch widerspruchsfreien und zukunftsweisenden Ansatzes.