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Freiheitsperspektiven Drittbetroffener im Versammlungsrecht

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Art. 8 GG wurde seit Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht verändert. Auch das Versammlungsgesetz des Bundes wurde lediglich in einzelnen Punkten novelliert. Demgegenüber unterliegen die gesellschaftlichen Verhältnisse und das Versammlungswesen einem stetigen Wandel. In jüngster Zeit erfahren hauptsächlich Demonstrationen gegen das Finanz- und Wirtschaftssystem, gegen infrastrukturelle Großprojekte und mit politisch extremistischem Hintergrund öffentliche Beachtung. Dabei entsteht neuerdings der Eindruck eines Trends zu Gewalt. Des Weiteren haben sich die Möglichkeiten der Kommunikation und der Meinungskundgabe vorwiegend aufgrund des rasanten technischen Fortschritts, aber auch aufgrund neuer gesetzlich geregelter Beteiligungsmöglichkeiten enorm weiterentwickelt. Diese Erscheinungen machen die zeitgemäße Auslegung der Versammlungsfreiheit zu einer besonderen Herausforderung. Die Autorin stellt sich dieser Herausforderung. Sie macht es sich zur Aufgabe, sowohl die Funktion von Versammlungen für die Demokratie und den einzelnen Bürger, als auch die Position Dritter, die mit Versammlungen konfrontiert werden und die deshalb Beeinträchtigungen hinnehmen müssen, zu bewerten. So wird die Bedeutung der Versammlungsfreiheit vor dem Hintergrund der heutigen Gegebenheiten ermittelt. Abhängig von dem Ergebnis dieser Analyse gestalten sich die Freiheitsperspektiven Drittbetroffener, die sich im jeweiligen Einzelfall an einer Güterabwägung zwischen dem Versammlungsgrundrecht und den kollidierenden Drittinteressen zu orientieren haben.

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2014

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