Versprochen ist versprochen: das Auskunftsbescheidverfahren nach § 118 BAO
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Angenommen, ein Abgabepflichtiger, das Unternehmen A, beabsichtigt in naher Zukunft die Verwirklichung eines bestimmten Sachverhalts, nämlich die Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz in das Unternehmen B. Da es sich bei derartigen Umgründungsfällen zumeist um rechtlich komplexe Sachverhalte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen handelt, möchte unser Abgabepflichtiger A gerne im Vorhinein (!) von der Finanzbehörde wissen, wie diese den Sachverhalt beurteilen wird. Im Zentrum dieses Buches steht der Auskunftsbescheid gem § 118 Bundesabgabenordnung („Advance Ruling“). Mit dem Auskunftsbescheid besteht innerstaatlich erstmals die Möglichkeit, mittels Bescheid eine finanzbehördliche Rechtsauskunft über noch nicht verwirklichte Sachverhalte in bestimmten Rechtsgebieten zu erhalten. Als abgabenrechtliches Novum bietet der Auskunftsbescheid ein breites Spektrum an interessanten Fragestellungen – sowohl für die Abgabepflichtigen als auch für die Finanzverwaltung. In der vorliegenden Abhandlung wurden das Auskunftsbescheidverfahren selbst und damit einhergehende praxisrelevante Aspekte unter Einbeziehung aller relevanten verfahrensrechtlichen Regelungen und verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Überlegungen aufgearbeitet.