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Renaissance des bellum iustum? Krieg im Namen der Menschenrechte

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Die Lehre vom gerechten Krieg, dem bellum iustum, erlebt derzeit eine Renaissance. Insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtskreis spielt sie in ihrer modernen Form, der just war theory, eine prominente Rolle, aber auch im deutschen Sprachraum lässt sich seit einigen Jahren eine sprunghafte Zunahme des Interesses feststellen. Obwohl die Wurzeln der Lehre bereits in der römischen Antike und im frühen Mittelalter zu finden sind, hat sie bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Viele ihrer Grundsätze haben Eingang gefunden in aktuelle Völkerrechtsdokumente wie beispielsweise die von der UN Generalversammlung beschlossene Responsibility to Protect aus dem Jahr 2005. Julia Fahl untersucht in ihrem Buch, inwieweit diese Lehre als Gewaltbegrenzungsethik in der Lage ist, für umstrittene Grenzfragen des aktuellen Völkerrechts einen ethischen Orientierungsrahmen für Gewalteinsätze anzubieten. Diese Frage ist besonders brisant vor dem Hintergrund der unilateralen humanitären Intervention, die nach allgemeiner Ansicht gegen das Gewaltverbot der UN Charta verstößt und daher rechtswidrig ist. Dessen ungeachtet, entscheiden sich Staaten immer wieder für eine Intervention in Situationen, in denen der Sicherheitsrat aufgrund einer Vetoblockade nicht in der Lage ist, auf eklatante Menschenrechtsverletzungen zu reagieren. Die Staaten berufen sich in diesen Fällen auf ihre ethische Verantwortung, die es verbietet, bei Verbrechen wie ethnischen Säuberungen oder Völkermord tatenlos zuzusehen. Julia Fahl stellt die These auf, dass die Lehre vom gerechten Krieg in diesem Dilemma, in den ethische und rechtliche Überlegungen aufeinanderprallen, helfen kann, das Missbrauchspotential und Eskalationsrisiko der Intervention einzudämmen, indem sie praktische Handlungsleitfäden für den intervenierenden Staat anbietet. Die traditionelle Lehre vom gerechten Krieg formuliert Bedingungen für den „gerechten“ Einsatz von Gewalt sowohl auf der Ebene des ius ad bellum als auch des ius in bello. Die Autorin ergänzt diese Bedingungen um eine weitere Ebene, das ius post bellum, und erweitert somit die Verantwortung des intervenierenden Staates oder Staatenverbundes auch über die Zeit des Gewalteinsatzes hinaus.

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2014

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