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Die Exemtion des öffentlichen Dienstrechts aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht

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Das Öffentliche Dienstrecht schert in wesentlichen Aspekten aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht aus. Ziel dieser Untersuchung ist es, die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstrechts näher zu beleuchten und vor dem Hintergrund verfassungsrechtlich verankerter Grundsätze zu bewerten. Im Fokus steht das Beamtenrecht als Teilgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts, jedoch werden auch wesentliche Besonderheiten des Soldaten- und Richterrechts thematisiert. Zentralbegriff des Beamtenrechts ist die Ernennung. Die Autorin vergleicht die Ernennungsurkunde des Beamten mit dem „einfachen“ Verwaltungsakt nach § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz und verfasst eine Legaldefinition der Ernennungsurkunde. Im Verlauf der Untersuchung wird dargelegt, dass die Ernennung zwar ein Verwaltungsakt ist, aber im Hinblick auf Gestalt, inhaltliche Merkmale, Bekanntgabe und Rechtsbeständigkeit speziellen Regeln unterfällt, welche die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsrechts verdrängen. Hierbei geht die Autorin auch auf aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise das Verwaltungshandeln in elektronischer Form ein und zeigt dessen Grenzen auf.

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2014

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