Allgemeines Gefahrenabwehrrecht im Land Sachsen-Anhalt
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Einführung von Herrn Dirk Postel, zuständiger Ministerialrat im Referat „Recht der Gefahrenabwehr“ des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt - Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) - Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AB SOG LSA) - Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (Landesversammlungsgesetz; ohne Anlagen) - Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz) - Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) - Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung - Verbot der Prostitution (Art. 297 EGStGB) - Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) - Verordnung über Verwaltungsvollzugsbeamte (VollzBeaVO) - Verordnung über Polizeidirektionen und besondere polizeiliche Zuständigkeiten - Verordnung über Prüffristen bei polizeilicher Datenspeicherung - Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Altbergbau - Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen - Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel - Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten - Verordnung über die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen über das Verbot der Prostitution - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuVO) - Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland Den vollständigen Inhalt entnehmen Sie bitte dem Inhaltsverzeichnis.
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Allgemeines Gefahrenabwehrrecht im Land Sachsen-Anhalt, Dirk Postel
- Language
- Released
- 2015
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- Title
- Allgemeines Gefahrenabwehrrecht im Land Sachsen-Anhalt
- Language
- German
- Authors
- Dirk Postel
- Publisher
- SV, Saxonia-Verl. für Recht, Wirtschaft und Kultur
- Released
- 2015
- ISBN10
- 3944210581
- ISBN13
- 9783944210582
- Category
- Legal literature
- Description
- Einführung von Herrn Dirk Postel, zuständiger Ministerialrat im Referat „Recht der Gefahrenabwehr“ des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt - Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) - Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AB SOG LSA) - Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (Landesversammlungsgesetz; ohne Anlagen) - Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz) - Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) - Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung - Verbot der Prostitution (Art. 297 EGStGB) - Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) - Verordnung über Verwaltungsvollzugsbeamte (VollzBeaVO) - Verordnung über Polizeidirektionen und besondere polizeiliche Zuständigkeiten - Verordnung über Prüffristen bei polizeilicher Datenspeicherung - Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Altbergbau - Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen - Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel - Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten - Verordnung über die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen über das Verbot der Prostitution - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuVO) - Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland Den vollständigen Inhalt entnehmen Sie bitte dem Inhaltsverzeichnis.