Handbuch Vergaberecht
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Das Vergaberecht hat sich als eines der wirtschaftlich wichtigsten Rechtsgebiete etabliert. Die dynamische Rechtsentwicklung stellt Auftraggeber und Auftragnehmer vor herausfordernde Aufgaben. Es gilt aus der Fülle der Rechtsquellen (EU-Vergaberecht, Bundesvergabegesetz, neun Landesvergabekontrollgesetze und Verordnungen) die im Einzelfall anzuwendenden Vergabenormen zu eruieren und sie in der Folge richtig – vor allem auch im Sinn einer ökonomisch zweckmäßigen Beschaffung – einzusetzen. Eine ständig wachsende Menge an Rechtsprechung der Vergabekontrollinstanzen und häufige Novellierungen der Vergabegesetze und -richtlinien machen das Vergaberecht zu einer juristischen Spezialdisziplin. Mit der vorliegenden neu bearbeiteten und erweiterten 4. Auflage des Handbuch Vergaberecht wird den zahlreichen neuen Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet Rechnung getragen und ein bewährtes Standardwerk auf den aktuellen Stand gebracht. Berücksichtigt wird auch der im Juli 2015 im Ministerrat beschlossene Entwurf zur Bundesvergaberechtsnovelle 2015. Die in den Vorauflagen bewährte Gliederung nach dem chronologischen Ablauf eines Vergabeverfahrens wurde beibehalten. Häufig gestellte Fragen bei allen Ausschreibungen (zB Schwellenwertberechnung, Wahl der Verfahrensart, Subunternehmerleistungen, Alternativ- und Variantenangebote) werden umfassend erörtert. Ein eigenes Kapitel widmet sich den Besonderheiten der Sektorenvergabe . In einem abschließenden Kapitel wird der vergaberechtliche Rechtsschutz umfassend behandelt. Zu den einzelnen Themenbereichen sind sämtliche relevanten Entscheidungen des EuGH, der österreichischen Vergabekontrollbehörden und auch eine Vielzahl deutscher Entscheidungen der letzten Jahre eingearbeitet. Neu hinzugekommen sind Kapitel zum BVergGVS (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit) und zum Verhältnis zwischen Vergaberecht und Kartellrecht, Beihilfenrecht und Lauterkeitsrecht (UWG). Besonderer Wert wurde im gesamten Werk auf eine auch für Nichtjuristen verständliche Sprache gelegt.