Arbeitnehmerüberwachung in der öffentlichen Verwaltung als Recht und Pflicht des Arbeitgebers
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Die Arbeit widmet sich den Möglichkeiten des öffentlichen Arbeitgebers, das gesetzes- und vertragsgerechte Arbeitsverhalten seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Aufgrund der besonderen Stellung des öffentlichen Arbeitgebers im Verfassungsgefüge sowie der gemeinwohlbezogenen Aufgabenwahrnehmung der Staatsbediensteten sind diese Möglichkeiten durchaus anders als in privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen zu bewerten und legen einen „abgemilderter Maßstab“ für den Einsatz von Überwachungsinstrumenten durch den öffentlichen Arbeitgeber nahe. Der Verfasser untersucht konkret die (allgemeinen und besonderen) Überwachungsmotive des Arbeitgebers in der öffentlichen Verwaltung, ordnet diese verfassungsrechtlich ein und nimmt eine Abwägung mit den (verfassungs)rechtlichen Interessen seiner Arbeitnehmer am Überwachungsschutz vor. Am Beispiel des Mitarbeiter-Screenings in Form eines Kontodatenabgleichs wird gezeigt, an welchen Stellen („Stellschrauben“) sich im einfachgesetzlichen Rechtsgefüge - insbesondere im Datenschutzrecht - ein solcher „abgemilderter Maßstab“ verorten lässt.