Kulturgüter
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Dass das Thema Kultur und Kulturgüter in Europa eine große gesellschaftliche und politische Bedeutung hat, zeigt folgender Absatz: „Nach Artikel 167 Absatz 4 des Vertrags von Lissabon (vormals Artikel 151 des Vertrags über die Europäische Union) ist die Union gehalten, bei ihrer gesamten Tätigkeit den kulturellen Aspekten Rechnung zu tragen, insbesondere zur Unterstützung der gegenseitigen Achtung der Kulturen und zur Förderung ihrer Vielfalt. Die Kommission ist bestrebt sicherzustellen, dass bei allen Entscheidungen oder Vorschlägen, die eine Regulierung beinhalten oder Folgen für den Haushalt haben, die Förderung der Kultur und der kulturellen Vielfalt hinreichend berücksichtigt wird.“ (http://ec. europa. eu/culture/our-policy-development/doc399_de. htm. [22.08.2011]).