Die strafrechtliche Bewertung der Präimplantationsdiagnostik nach dem Gesetz zum Schutze von Embryonen
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Der Autor untersucht, ob die PID nach dem ESchG a. F. strafbar und ob der neue § 3a ESchG erforderlich war und sachgerecht umgesetzt wurde. Dazu behandelt er die medizinischen/naturwissenschaftlichen Grundlagen sowie den verfassungsrechtlichen Rahmen. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf §§ 1 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 5 sowie 2 Abs. 1 ESchG. Im Anschluss analysiert der Autor das Grundsatzurteil des BGH zur PID sowie den neuen § 3a ESchG. Dieser verbietet die PID grundsätzlich und lässt sie nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu. Das Buch beleuchtet die Voraussetzungen einer zulässigen PID, insbesondere die Indikationen nach § 3a Abs. 2 S. 1 u. 2 ESchG, und bespricht abschließend besondere Probleme wie Zufallsfunde und die Dreierregel.
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Die strafrechtliche Bewertung der Präimplantationsdiagnostik nach dem Gesetz zum Schutze von Embryonen, Wilm Kristofer Kirschke
- Language
- Released
- 2016
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- Title
- Die strafrechtliche Bewertung der Präimplantationsdiagnostik nach dem Gesetz zum Schutze von Embryonen
- Language
- German
- Authors
- Wilm Kristofer Kirschke
- Publisher
- PL Academic Research
- Released
- 2016
- ISBN10
- 3631676859
- ISBN13
- 9783631676851
- Series
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Der Autor untersucht, ob die PID nach dem ESchG a. F. strafbar und ob der neue § 3a ESchG erforderlich war und sachgerecht umgesetzt wurde. Dazu behandelt er die medizinischen/naturwissenschaftlichen Grundlagen sowie den verfassungsrechtlichen Rahmen. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf §§ 1 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 5 sowie 2 Abs. 1 ESchG. Im Anschluss analysiert der Autor das Grundsatzurteil des BGH zur PID sowie den neuen § 3a ESchG. Dieser verbietet die PID grundsätzlich und lässt sie nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu. Das Buch beleuchtet die Voraussetzungen einer zulässigen PID, insbesondere die Indikationen nach § 3a Abs. 2 S. 1 u. 2 ESchG, und bespricht abschließend besondere Probleme wie Zufallsfunde und die Dreierregel.