Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe
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Die Vermögensabschöpfung stellt einen wichtigen Baustein der Strafverfolgung dar. Der Grundsatz, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen, gewinnt zunehmend Einfluss auf das Ermittlungs- und Strafverfahren. Zur Sicherung einer späteren gerichtlichen Entscheidung über Vermögensabschöpfung können schon im Ermittlungsverfahren Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Der überwiegende Teil dieser Maßnahmen betrifft die Rückgewinnungshilfe für Verletzte gemäß § 111b Absatz 5 StPO. Hat der Täter oder Teilnehmer einer Straftat aus dieser Tat etwas erlangt, kann die Staatsanwaltschaft schon im Ermittlungsverfahren für den Verletzten im Wege der Rückgewinnungshilfe Sicherungsmaßnahmen ausbringen. Die Entscheidung, ob Rückgewinnungshilfe geleistet werden soll, steht dabei nach der herrschenden Meinung im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft. Für die Verfahrensbeteiligten -Beschuldigte, durch Sicherungsmaßnahmen Betroffene, Verletzte der Tat, Strafverfolgungsbehörden und Gericht - hat diese Entscheidung weitreichende Folgen. Die Publikation stellt die rechtlichen Grundlagen der Rückgewinnungshilfe und deren Entwicklung sowie die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten dar. Unter Berücksichtigung von möglichen Amtshaftungsansprüchen und innerstaatlichen sowie europarechtlichen Regelungen zum Opferschutz werden eigene Kriterien für die staatsanwaltschaftliche Entscheidung und eine Prüfungsreihenfolge der anzuwenden Vorschriften entwickelt. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Untersuchung werden mögliche Änderungen für eine effektivere und in der Praxis handhabbare Ausgestaltung der Rückgewinnungshilfe vorgeschlagen und der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Vermögensabschöpfungsrechts gewürdigt.