Alternative Streitbeilegung und anwaltliche Verpflichtung zur Verfahrensberatung
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Außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren sind präsent wie nie zuvor. Damit stellt sich im Mandat häufig die Frage, wie zur Konfliktlösung zu verfahren ist: Untersucht werden die Verpflichtung zur Verfahrensberatung und deren Folgen. Ausgangspunkt ist dabei das Beratungsziel unter Einbeziehung der Interessenlagen im Mandat. Letztlich wird die Reputation des Anwalts davon beeinflusst, in welchem Maße sich der Mandant mit Verfahrensgang und Ergebnis identifizieren kann. Die Verfahrensberatung ist für den Anwalt äußerst komplex, insbesondere aufgrund höchst individueller Mandanteninteressen, deren Kenntnis maßgebend ist, um dem Mandanten geeignete Verfahren im angemessenen Umfang vorschlagen zu können. Dargestellt werden daher auch potentielle Interessenlagen des Mandanten sowie Verfahrenspotentiale und -risiken.