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Der Irrtum im Urheberstrafrecht

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Als neuralgischer Punkt der Irrtumslehre gilt die Einordnung des Unrechtsbewusstseins in den Aufbau der Straftat. Ob sich Fehlvorstellungen von Handelnden im Einzelfall bereits bei der Frage nach deren Tatbestandsvorsatz auswirken, oder ob diese erst im Rahmen der Schuld zu berücksichtigen sind, ist seit jeher Gegenstand kontroverser Diskussionen. Der Autor analysiert die verschiedenen Ansätze in Schrifttum und Rechtsprechung und zeigt insbesondere die systematischen Brüche der herrschenden Lehre bei der Behandlung von sog. »normativen Tatbestandsmerkmalen« auf. Als Konsequenz schlägt er einen eigenständigen Lösungsweg vor und wendet diese Lehre auf zahlreiche Irrtumskonstellationen des Urheberstrafrechts an. Damit erarbeitet der Autor gleichsam einen Leitfaden für die Praxis in einer Materie, die zwar regelmäßig auf großes mediales Echo stößt, in der Rechtspraxis aber – ebenso wie im wissenschaftlichen Schrifttum – kaum Beachtung findet. Der Fokus liegt dabei auf hochaktuellen Phänomenen im Zusammenhang mit neuen Medien. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold und Maria Teufel-Stiftung 2017.

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2017

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