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Definitionen und Anerkennung substaatlicher Gruppen im Völkerrecht

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Minderheiten, indigene Völker und lokale Gemeinschaften haben in der Völkerrechtsordnung einen eigenen Status, da ihre Position in der Politik der Mehrheitsgesellschaft eines besonderen Schutzes bedarf und ihnen als Gruppe bestimmte Rechte zustehen. Ungeklärt ist dabei jedoch: Wie lassen sich diese kulturell distinkten substaatlichen Gruppen rechtlich bestimmen? Wem stehen die völkerrechtlichen Garantien des Minderheitenschutzes, das Recht auf Selbstbestimmung oder die Rechte an traditionellem Wissen zu? Erfolglos drehen sich die politisch geprägten Debatten in Wissenschaft und Praxis um Definitionsansätze und Kriterien kultureller Unterschiedlichkeit. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass es die Anerkennung als ‚Minderheit‘, ‚indigenes Volk‘ oder ‚lokale Gemeinschaft‘ ist, die den konstitutiven Akt für den Status einer Gruppe bildet. Im Gegensatz zu den politischen Definitionsdebatten ermöglicht es die hier dargestellte Perspektive der Anerkennung, die statusrelevanten Prozesse und Institutionen in den Blick zu nehmen. Die Anerkennung substaatlicher Gruppen ist in Anlehnung an die Staatenanerkennung völkerrechtlich zu verorten und lässt sich interdisziplinär verankern. Die Perspektive der Anerkennung löst die Diskussion um allgemeine kriteriale Definitionen ab und ermöglicht die Machtungleichgewichte und Interessenkonflikte zu erkennen, die der Statusfrage von kulturell distinkten substaatlichen Gruppen inhärent sind.

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2017

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