Über das Verhältnis von menschlicher Existenz und Naturrecht
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Ob Mensch und Tier sich wesentlich unterscheiden oder nicht, wird vorwiegend am Merkmal der Intelligenz entschieden. Dabei geht die alltäglich gelebte Evidenz dieses Unterschiedes von vornherein verloren. Denn das Tier lebt im Recht in völliger Passivität, es bedarf des Menschen für seine Freiheit in jenem Recht einzustehen. Der Mensch hingegen lebt im Recht als einem Sein in Freiheit, als eine juristische Person. Der ehemalige Innenminister und Rechtswissenschaftler W. Maihofer hat dies ausgehend von Heidegger zur Grundlage seiner Rechtsontologie gemacht. Rechtsontologie hierbei bezeichnet die moderne Fragestellung nach dem klassischen Begriff des Naturrechts als Frage nach dem Sein des Rechts: Warum gibt es Recht und nicht vielmehr nicht? Die rechtsontologische Fragestellung war nach der verhängnisvollen Existenz des NS-Staates ein wahrer Brandherd in der intellektuellen Debatte der 60er und 70er Jahre. Heute ist die Frage eingeschlafen. Man begnügt sich wieder mit dem Rechtspositivismus und meidet allzu gründliches Fragen. Doch wir, die Fragenden, sehen Zeichen in unserer Zeit, die uns nötigen, eine solche Grundfrage, wie die nach dem Sein des Rechts zu stellen; hier versucht als Frage nach dem Verhältnis von menschlicher Existenz und Naturrecht.