Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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Muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber informieren? Wann, wie und über welche Gegebenheiten? Diese Fragen stellen sich Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen. Der Arbeitnehmer kann von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis über dessen Beendigung hinaus verpflichtet sein, dem Arbeitgeber auf Fragen zu antworten oder auch von sich aus Informationen zu offenbaren. Das Bestehen der Informationspflichten, ihr Inhalt und ihre Rechtsgrundlage sind umstritten, soweit nicht zu einzelnen Pflichten höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt. Die Untersuchung greift den Diskussionsstand auf und berücksichtigt neuere gesetzlichen Regelungen und Wertungen (§ 32 BDSG und Diskriminierungsverbote des AGG), die in den bisherigen Beiträgen nicht vollständig erfasst wurden. Es werden Antworten auf die Frage nach den Informationspflichten des Arbeitnehmers für alle Phasen des Arbeitsverhältnisses geboten. Theoretische Grundlagen und konkrete Pflichten werden gleichermaßen berücksichtigt.