Staatshaftung
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Rechtsdurchsetzung bei Staatshaftungsangelegenheiten Staatshaftungsansprüche wegen Verstößen gegen Unionsrecht sind, soweit sie sich auf ein Fehlverhalten des Gesetzgebers („legislatives Unrecht“) bzw auf ein Fehlverhalten eines Höchstgerichts („judikatives Unrecht“) stützen, mittels Klage nach Art 137 B-VG beim Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Die Voraussetzungen dazu resultieren aus der über mehrere Jahrzehnte entwickelten Rechtsprechung des EuGH. Diese Rechtsfortbildung im Rahmen von Richterrecht ist der österreichischen Rechtsordnung eigentlich fremd. Dass das österreichische Rechtssystem aber dennoch einen Weg zur Rechtsdurchsetzung für den Einzelnen parat hält, zeigt dieses Handbuch. Dargestellt werden die Judikatur des EuGH, eine Rechtsprechungsübersicht zu Art 137 B-VG in Staatshaftungsangelegenheiten des VfGH sowie eine Zusammenfassung des notwendigen Inhalts dieser Klagen. Das Werk wendet sich in erster Linie an Rechtsanwälte und die juristische Praxis und bietet einen raschen Überblick über eine komplexe Materie.