Strafvollstreckungsrecht
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Eine zentrale Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz der Rechtsordnung. Ohne strafrechtliche Sanktionen wäre ein geregeltes Zusammenleben in der Gemeinschaft auf Dauer nicht denkbar. Ziel des Strafverfahrens ist demnach unter anderem, die Gesellschaft vor sozialschädlichem Verhalten zu bewahren und deren Rechtsgüter zu schützen. Die Strafvollstreckung schließt sich an das Ermittlungsverfahren und die gerichtliche Entscheidung an und umfasst die Durchsetzung der ausgesprochenen Strafe. Dies stellt allerdings auch einen intensiven Eingriff in die Rechte der Menschen dar und ist deshalb immer im Hinblick auf die grundgesetzlichen Garantien zu sehen. Das vorliegende Lehrbuch soll einen Überblick über die Aufgaben der Strafvollstreckung geben, die Rechtsordnung durch die Umsetzung der ausgesprochenen Sanktionen aufrecht zu erhalten und dabei die grundgesetzlichen Garantien aller Menschen zu beachten. Dargestellt werden neben den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen die Vollstreckung von Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen und Nebenfolgen sowie sonstiger Maßnahmen. Auch auf die Nebengeschäfte der Vollstreckung sowie die Behandlung asservierter Gegenstände wird eingegangen. Anhand anschaulicher Beispiele werden die Regeln der Strafzeitberechnung aufgezeigt und erklärt. Zusammenfassende Schaubilder runden die Ausführungen ab. Die Vorauflage brachte das Werk auf den Rechtstand Oktober 2017. Berücksichtigt wurden u. a. das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 (GVBl l Nr. 22/2017), das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG) vom 18.07.2017 (GVBl l Nr. 52/2017), das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017 (GVBl l Nr. 58/2017) und die Bekantmachung über die Einführung und Ergänzung der Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren (EBekRiStBV) vom 14.09.2017. Grundsätzlich ist dieses Lehrbuch an die in der Praxis tätigen Mitarbeiter der Serviceeinheit und Rechtspfleger gerichtet, gleichwohl dürfte es in der Ausbildung zum Justizfachwirt eine sinnvolle Ergänzung darstellen.