Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX (BEM)
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Die Arbeit widmet sich dem praxisrelevanten BEM, das dem Schutz des Arbeitsverhältnisses dient. Dessen richtige Durchführung wird oft im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung relevant. Im Kern des Verfahrens steht die Diskussion der Gesundheitsdaten des Beschäftigten mit Dritten. Dem Datenschutz kommt dabei eine besondere Bedeutung. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem neuen BDSG bekommt das Thema zusätzliche aktuelle Relevanz. Herausgearbeitet werden u. a. die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einleitung des BEM. Im Mittelpunkt stehen die Überwachungsrechte der Interessenvertretungen und die richtige Einladung des Betroffenen. Die Folgen des BEM für die krankheitsbedingte Kündigung werden kritisch untersucht. Die Beteiligungsrechte aus § 102 BetrVG werden herausgearbeitet und eine reaktive Nutzung der BEM-Erkenntnisse im Kündigungsschutzprozess, eine modifizierte Gesundheitsprognose sowie eine Schonfrist im Anschluss eines BEM hergeleitet.