Insolvenz verselbständigter Verwaltungseinheiten von Bund und Kantonen
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Das weit verbreitete Dogma der unbegrenzten Zahlungsfähigkeit der öffentlichen Hand führt dazu, dass Prozesse der Haushaltskrise bei verselbständigten Verwaltungseinheiten nur unzureichend antizipiert und rechtlich erfasst werden. Der Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit des Staatshandelns ist es abträglich, wenn auf Dringlichkeitsrecht gestützte Ad-hoc-Massnahmen als Ergebnis einer politischen Ausmarchung eine Einstandspflicht des Trägergemeinwesens begründen (Bailout). Die vorliegende St. Galler Dissertation entwickelt ausgehend von diesem Befund die Grundzüge des 'Krisenrechts' im Falle einer Insolvenz verselbständigter Verwaltungseinheiten in Bund und Kantonen. Dabei werden in einer gesamtheitlichen, disziplinenübergreifenden Betrachtungsweise sowohl präventive als auch kurative Instrumente beleuchtet. Dem Querschnittscharakter der Fragestellung entsprechend werden die zentralen Regelungsbereiche des 'Krisenrechts' ausdifferenziert: Krisenvorsorge, aufsichtsrechtliche Krisenintervention, notrechtliche Krisenintervention sowie Insolvenzbewältigung. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ergründung der Rechtsnatur des Instituts öffentlich-rechtlicher Einstandspflichten gerichtet. Die Untersuchung mündet in Empfehlungen für eine regelgebundene Insolvenzbewältigung.