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Der EU-Vorschlag zum Country-by-Country Reporting im Internet
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Die Europäische Kommission will international tätige Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz verpflichten, sensible Unternehmensdaten für jedes einzelne Land, in dem sie aktiv sind, im Internet zu veröffentlichen (so genanntes Country-by-Country Reporting, CbCR). Konkurrenten, die nicht unter die Regelung fallen, könnten diese Informationen nutzen, ohne ihrerseits zu einer vergleichbaren Publikation verpflichtet zu sein. Die vorliegende Studie des ZEW Mannheim analysiert die möglichen Folgen einer solchen Regelung für große Familienunternehmen sowie für den gesamten BEPS-Prozess („Base Erosion and Profit Shifting“).
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2017
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