Von der Ausbildung ins Arbeitsverhältnis. Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übernahme von Auszubildenden
Authors
Parameters
Categories
More about the book
Der Übergang von der Ausbildung in den Beruf soll bestenfalls schnell und einfach sein. Ein Weg, um das zu erreichen, ist die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb direkt nach Abschluss der Ausbildung. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht, denn ein Anspruch auf Übernahme gibt es grundsätzlich nicht. Daniel Gehrmann untersucht in dieser Publikation, welche Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei einer Übernahme oder Nichtübernahme eines Auszubildenden bestehen. Dabei beleuchtet der Autor auch, inwieweit personenbezogene Gründe beim Auszubildenden oder wirtschaftliche Gründe beim Ausbilder als Begründung für eine Nichtübernahme von der Rechtsprechung zugelassen werden.
Book purchase
Von der Ausbildung ins Arbeitsverhältnis. Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übernahme von Auszubildenden, Daniel Gehrmann
- Language
- Released
- 2018
Payment methods
- Title
- Von der Ausbildung ins Arbeitsverhältnis. Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übernahme von Auszubildenden
- Language
- German
- Authors
- Daniel Gehrmann
- Publisher
- Studylab
- Released
- 2018
- ISBN10
- 3960952112
- ISBN13
- 9783960952114
- Category
- Social sciences
- Description
- Der Übergang von der Ausbildung in den Beruf soll bestenfalls schnell und einfach sein. Ein Weg, um das zu erreichen, ist die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb direkt nach Abschluss der Ausbildung. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht, denn ein Anspruch auf Übernahme gibt es grundsätzlich nicht. Daniel Gehrmann untersucht in dieser Publikation, welche Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei einer Übernahme oder Nichtübernahme eines Auszubildenden bestehen. Dabei beleuchtet der Autor auch, inwieweit personenbezogene Gründe beim Auszubildenden oder wirtschaftliche Gründe beim Ausbilder als Begründung für eine Nichtübernahme von der Rechtsprechung zugelassen werden.