Prostitutionsverwaltung
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Die Prostitution wird oft als 'ältestes Gewerbe der Welt' bezeichnet. Es ist unbestritten, dass dieses Phänomen bereits seit geraumer Zeit existiert und die Gesellschaft damit umgehen muss. Im Vergleich zu anderen Ländern anerkennt die Schweiz die Prostitution als real existierendes gesellschaftliches Phänomen. Daher muss sie sich damit auseinandersetzen, welche Grundhaltung sie gegenüber dem Sexgewerbe einnehmen möchte. Diese Grundhaltung nimmt wesentlichen Einfluss darauf welche gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Prostitution erlassen und wie strikt diese umgesetzt werden. Basis für praxistaugliche gesetzgeberische Entscheidungen bildet fundiertes Wissen über die Gegebenheiten des Sexmarkts. Weil sich der Sexmarkt oft in einem zwischen Legalität und Illegalität liegenden Graubereich bewegt, muss der Gesetzgeber zur wirksamen Lenkung der Adressaten vor Erlass von öffentlich-rechtlichen Massnahmen über ausreichende Informationen über den Markt verfügen. Für die Verbesserung dieser Informationslage kann das Gemeinwesen Massnahmen einleiten, um gewisse Grössen des Sexmarkts zu messen. Sind die Marktgegebenheiten aufgrund der erfolgten Messungen hinreichend bekannt, können öffentlich-rechtliche Massnahmen zur Lenkung des Sexmarkts eingesetzt werden. Die Arbeit befasst sich schwerpunktmässig mit der Darstellung der aktuell bestehenden öffentlich-rechtlichen Mess- und Lenkungsinstrumente des Prostitutionsmarkts und der Analyse ihrer Tauglichkeit im Hinblick auf die Erreichung prostitutionsspezifischer Ziele.