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Der Erwerb eigener Anteile im Personengesellschaftsrecht

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Der Erwerb eigener Anteile stellt im Recht der Kapitalgesellschaften ein bekanntes und gern genutztes Mittel zur (Re-)Strukturierung im laufenden Geschäftsbetrieb dar. Ihre Existenz ist Folge einer konsequent zu Ende gedachten rechtlichen Abstraktion. Demgegenüber wird die Möglichkeit des Erwerbs eigener Anteile in Personengesellschaften allgemein unter Verweis auf die fehlenden verselbstständigten Strukturen bzw. das Gesamthandsprinzip verneint. Von dieser These ausgehend stellt der Autor die Dogmatik des modernen Personengesellschaftsrechts auf den Prüfstand. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherigen dogmatischen Ansätze einer Neujustierung bedürfen. Eine alle Umstände berücksichtigende Erfassung des heutigen Personengesellschaftsrechts mache eine Unterscheidung von gesamthänderisch organisierten »einfachen« und hiervon losgelösten »unternehmenstragenden« Personengesellschaften erforderlich. Letztere eröffneten einen dogmatischen Spielraum für Eigenanteile.

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2018

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