Kartellsanktionsrecht
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In Ermangelung eines kohärenten Vollzugssystems innerhalb der EU sind die einzelnen Kartellsanktionsregime der Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet, weshalb der kartellrechtliche Vollzug im Hinblick auf die dezentrale Anwendung der Art. 101, 102 AEUV durch die Mitgliedstaaten nur bedingt wirksam ist. Die vorliegende Arbeit untersucht die verfahrensrechtlichen Probleme innerhalb des ECN insbesondere im Hinblick auf das deutsche Kartellsanktionsrecht, das trotz der Konvergenzbestrebungen des deutschen Gesetzgebers europarechtliche Anforderungen bisweilen nicht erfüllt. Die Untersuchung widmet sich auch den neuesten Entwicklungen auf europäischer Ebene, namentlich dem Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden innerhalb des ECN, und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Neuausrichtung des deutschen Kartellsanktionsrechts notwendig ist, um den Anforderungen des Richtlinien-Vorschlags der EU-Kommission gerecht zu werden.