Die Rolle des Ministerkomitees bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
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Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil gegen einen Staat erlässt, ist das Urteil von diesem Staat in sein innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Umsetzung überwacht das Ministerkomitee des Europarats, ein aus Diplomatinnen und Diplomaten zusammengesetztes politisches Organ. In Zeiten wachsenden Widerstandes gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und seine Spruchpraxis stellt sich die Frage, welche Pflichten und Befugnisse das Ministerkomitee hat, um die vollständige Umsetzung der Urteile zu gewährleisten, und welche Möglichkeiten dem Ministerkomitee zur Verfügung stehen, um auf die Staaten einzuwirken, die ein Urteil nicht umsetzen. Neben der umfassenden Analyse der Rechtsgrundlagen des Ministerkomitees rundet eine Praxisanalyse anhand von Fallstudien die Untersuchung ab. Ebenso werden der Einfluss des EGMR und der übrigen Akteure des Europarats auf die Arbeit und Stellung des Ministerkomitees untersucht.