Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
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Das seit dem 1.7.2017 in Geltung stehende Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz schafft vermehrte Rechtssicherheit einerseits durch die Überprüfung einer Erwerbstätigkeit bereits im Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns sowie andererseits durch das stärkere Zusammenwirken zwischen den Gebietskrankenkassen und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bzw der Sozialversicherungsanstalt der Bauern während der gesamten Verfahrensdauer. Für den Fall einer Umqualifizierung wurde die Möglichkeit der Anrechnung der bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bzw der Sozialversicherungsanstalt der Bauern geleisteten Beiträge auf die Beitragsschuld des Dienstgebers geschaffen, was eine finanzielle Entlastung der betroffenen Personen mit sich bringt. Die Broschüre schafft einen Überblick über das neue Verfahren und dessen Ausgestaltungsmöglichkeiten, die Umqualifizierungen im Zuge einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben sowie das damit zusammenhängende Rechtsmittelverfahren. Erläuterungen zu dem von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellten Fragebogen erleichtern die alltägliche Praxis und helfen Unklarheiten zu beseitigen, die sich bereits zu Beginn des Überprüfungsverfahrens ergeben können.