Der additive Grundrechtseingriff
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Die Freiheitssicherung als Funktion der Grundrechte wird nicht nur durch staatliches Handeln in einer neuen Qualität, sondern auch durch die Quantität staatlicher Maßnahmen in einer Rechtsordnung herausgefordert, in der nahezu jeder Lebensbereich rechtlich reguliert ist. Nicht jede Kumulation oder Gesamtbetrachtung staatlicher Belastungen stellt dabei einen additiven Grundrechtseingriff dar. Erarbeitet werden Kriterien zur Bestimmung des additiven Grundrechtseingriffs und die dogmatische Herleitung aus einem erweiterten Eingriffsverständnis. Dabei liegt ein Fokus der Arbeit auf der Frage, ob die Kriterien eines klassischen Grundrechtseingriffsbegriffs den Ausgangspunkt einer Gesamtbetrachtung staatlichen Handelns bilden können. Der additive Grundrechtseingriff wird auf seine Relevanz in den verschiedenen Grundrechtsfunktionen und -dimensionen überprüft. Zentraler Schwerpunkt der Bearbeitung ist die Entwicklung verfassungsrechtlicher Grenzen additiver Grundrechtseingriffe und deren prozessuale Überprüfbarkeit.