Der Schutz geographischer Herkunftsangaben nach nationalem Recht neben der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
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Geographische Herkunftsangaben als Form der Kennzeichnung von Erzeugnissen gewinnen aktuell an Bedeutung. Auf Ebene der EU dient die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 der Förderung von qualitativ hochwertigen Agrarerzeugnissen, welche durch die Eintragung als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „geschützte geographische Angabe“ ein hohes Schutzniveau erhalten. Die Verordnung steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zum nationalen Recht der Herkunftsangaben, welches mit § 127 Abs. 2 und 3 MarkenG geographische Herkunftsangaben unabhängig von einer Eintragung schützt. Die Arbeit untersucht dieses Spannungsverhältnis zwischen dem europäischen und dem nationalen Recht, außerdem werden die Grenzen der Anwendbarkeit des nationalen Rechts aufgezeigt. Das Werk richtet sich gleichermaßen an die Wissenschaft und an die Praxis, welche mit der problematischen Anwendbarkeit des nationalen Rechts im Bereich der geographischen Herkunftsangaben konfrontiert wird.