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Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser"

Kommunalabgabenrecht im Spannungsfeld zwischen Abnehmerschutz und Gemeindefinanzierung

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  • 703 pages
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Für die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den größten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen über Gebühren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation eingestellt werden können, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.

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Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser", Isabelle König

Language
Released
2023
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(Paperback)
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Title
Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser"
Subtitle
Kommunalabgabenrecht im Spannungsfeld zwischen Abnehmerschutz und Gemeindefinanzierung
Language
German
Publisher
Nomos
Released
2023
Format
Paperback
Pages
703
ISBN10
3756002268
ISBN13
9783756002269
Series
Description
Für die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den größten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen über Gebühren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation eingestellt werden können, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.