Der Umgang mit Smart Contracts im bundesdeutschen Recht
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Die voranschreitende Digitalisierung macht mittlerweile auch vor der Welt der Juristen keinen Halt, denn die immer weiter zunehmende Entwicklung der Leistungsfähigkeit von Computersystemen ermöglicht derartige Programme, die für sich selbstständig einen schier unendlichen Datensatz durchsuchen, ein- sowie zuordnen und dadurch komplexe Fragen beantworten können. Die damit geschaffene Art künstlicher Intelligenz kann für Juristen und deren tägliche Arbeit mitunter weitaus nützlicher sein als oftmals gedacht. Diese neuen technischen Möglichkeiten für die juristische Arbeitswelt hat inzwischen einen ebenso modernen Begriff verliehen bekommen: „Legal Tech“ bezeichnet die Automatisierung der Rechtsanwendung.1 Viel öfters fällt derzeit allerdings der Begriff „Blockchain“, welcher die Plattform der gesamten neuen Technologien dieser auf Algorithmen basierenden, künstlichen Intelligenz, oder „smarte“ Computerprogramme, beschreiben und zusammenfassen soll.