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Mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wurde der kollektive Rechtsschutz in Deutschland grundlegend reformiert. Das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) integriert die Musterfeststellungsklage aus der ZPO und führt erstmals eine auf Leistung gerichtete Sammelklage, die „Abhilfeklage“, ein. Der Handkommentar zur neuen Abhilfeklage beleuchtet die Herausforderungen für Verbände, Anwälte und Gerichte. Röthemeyer beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Perspektive und setzt praxisnahe Schwerpunkte: Klagebefugnis und Anwendungsbereich, Klagearten, Gleichheit der Ansprüche, Opt-in-Modell, Abhilfeverfahren und erfolgreiche Abhilfeklage. Der Kommentar erklärt, welche Ansprüche gebündelt werden können, wie sich Musterfeststellungs- und Abhilfeklage zueinander verhalten, und welche Kriterien für gleichartige Ansprüche gelten. Zudem wird das Vorgehen des Gerichts in der Vergleichsphase und das Umsetzungsverfahren der Abhilfeklage behandelt. Der Kommentar ordnet die neuen kollektiven Rechtsschutzformen in den Kontext der Verbraucherrechtedurchsetzung ein und beleuchtet die Abgrenzung zur individuellen Rechtsverfolgung. Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ein anerkannter Experte für Rechtsschutzfragen und hat maßgeblich an der Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes mitgewirkt.
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VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, Peter Röthemeyer
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- 2023
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