Prostituierte in der DDR
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In diesem Buch soll das Verhältnis zwischen gesetzlichem Verbot und das was dem Staat nützt, nachgegangen werden. Obwohl der § 249 des DDR-Strafgesetzbuchs offiziell die Prostitution gleichgestellt wird mit asozialen Verhalten wird sie doch geduldet und sogar gefördert, wenn sie dem Staat nützt. Und dabei hatte die Staatssicherheit der DDR einen wesentlichen Anteil. „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sauberer Staat. Hier gibt es unverrückbare Maßstäbe der Ethik und Moral, für Anstand und gute Sitte.“ So erklärte Erich Honecker den Bürgern der DDR das Verbot der Prostitution, das seit 1968 unter Paragraf 249 im Strafgesetzbuch festgeschrieben war, handele es sich doch um eine „strafbare Weigerung, am sozialistischen Leben teilzunehmen“. Doch das Land konnte seinen eigenen moralischen Ansprüchen nicht gerecht werden. Auch wohl mit Wissen des damaligen Generalsekretärs des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gab es Prostitution in der ehemaligen DDR. Dabei galt sie in dem sozialistischen Land doch eigentlich als „Krankheit des Kapitalismus“. Betrachten wir die Zentren der Prostitution in der DDR-Hauptstadt Ost-Berlin, der Messestadt Leipzig und der Hafenstadt Rostock.